Arbeitgeberinformationen

Wichtige Information für Ausbildungsbetriebe

Aufgrund des neuen Entgelttarifvertrages wurden die Tarifentgelte, auch für Auszubildende erhöht.

Auszubildende erhalten ab dem 01.08.2021 eine weitere Erhöhung der Ausbildungsvergütung. Im Detail ist diese wie folgt:

 

 

01.08.2021

01.08.2022

01.08.2023

Steigerung

1.Ausbildungsjahr 

800,00 €

900,00 €

950,00 €

118,75 %

2. Ausbildungsjahr

900,00 €

1.000,00 €

1.050,00 €

116,67 %

3. Ausbildungsjahr

1.000,00 €

1.100,00 €

1.150,00 €

115,00 %

 

Anmerkung:                                                                                                                                                                                                                                  

Die Ausbildungsvergütung kann für Auszubildende, die während der Berufsschul- oder Ausbildungszeit im Wohnheim untergebracht sind, wenn die Wohnheimkosten vom Ausbildungsbetrieb übernommen werden, um diese, höchstens jedoch  200 € monatlich, im Jahresdurchschnitt vermindert werden.

Der aktuelle Link zu den Tarifverträgen eingefügt werden:

https://www.dehoga-thueringen.de/mein-dehoga/informationsdienst/tarifvertraege/tarifvertraege-thueringen/

Der aktuelle Link zu den steuerlichen Informationen:

https://www.dehoga-thueringen.de/mein-dehoga/informationsdienst/steuerliche-informationen/

 

Überlassung von Wohnraum oder Übernahme der Wohnheimkosten

In einer Protokollnotiz zum aktuellen Entgelttarifvertrag wurde folgendes vereinbart:

Die Ausbildungsvergütung kann für Auszubildende, die während der Berufsschul- oder Ausbildungszeit im Wohnheim untergebracht sind, wenn die Wohnheimkosten vom Ausbildungsbetrieb übernommen werden, um diese, höchstens jedoch 200 € monatlich, im Jahresdurchschnitt vermindert werden.

Mehr zum aktuellen Entgelttarifvertrag und die Entgelttabellen finden Sie unter:

https://www.dehoga-thueringen.de/mein-dehoga/informationsdienst/tarifvertraege/tarifvertraege-thueringen/

Sie haben Auszubildende, die im Wohnheim des DEHOGA Thüringen KOMPETENZZENTRUM wohnen? Je nachdem, ob Ihre Auszubildenden nur zu Zeiten des Theorieunterrichts im Wohnheim wohnen oder als Dauermieter durchgängig im Wohnheim untergebracht sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Kostenübernahme und steuerlichen Anrechenbarkeit.

Mehr erfahren Sie unserer aktuellen Handreichung.

Die Überlassung von Wohnraum bzw. Gewährung von Unterkunft kann zum einen gegen Entgelt oder kostenfrei erfolgen. Ein geldwerter Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Wohnraum ist steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn (Arbeitsentgelt). Dies gilt aber nur dann, wenn dies vom Arbeitgeber (Ausbildungsbetrieb) zur Verfügung gestellt wird.

Mehr erfahren Sie unserer aktuellen Handreichung.

Zuschuss zur Unterkunft und Überlassung von Wohnraum an Arbeitnehmer

Aufgrund der aktuellen Situation insbesondere zur Unterbringung von Auszubildenden beim Besuch der Berufsschule oder der Unterbringung von auswärtigen Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb ergeben sich mehrere Fragestellungen, welche nachfolgend geklärt werden sollen.

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Verpflegung der Mitarbeiter im Gastgewerbe

Im Gastgewerbe ist es nicht ungewöhnlich das Mitarbeiter verpflegt werden. Regelmäßig führt dies jedoch auch zu Beanstandungen – nicht wegen der Qualität des Essens, sondern aufgrund der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften. Verpflegung ist ein Sachbezug, welcher wie Entgelt zu behandeln ist.

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